Therapiekosten

Da ich keinen Kassensitz innehabe, kann ich Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nur als Selbstzahler behandeln, d.h. Sie tragen die Behandlungskosten in voller Höhe selbst.

Bei den Behandlungskosten in der Einzeltherapie richte ich mich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), was einen Ausschnitt der GOÄ darstellt.

Einzeltherapiesitzung (50 min): 100,55 €
Paartherapiesitzung (50 min): 153,00 €
Paartherapiesitzung (90 min): 250,00 €